Vor der Wahl kündigt Kurz groß an sich an das Gesetz zur Obergrenze der Wahlkampfkosten von 7 Millionen Euro für die Nationalratswahl zu halten und dann sind es doch 13 Millionen Euro geworden. Schauen wir mal was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.
Und den Kickl hat es jetzt auch erwischt
Update: 2.11.2018: Gerade haben wir auch Herbert Kickl wegen Verstoß gegen § 264 StGb „Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl“ angezeigt. Auch er hat gesagt, dass die FPÖ nicht mehr als die gesetzliche Obergrenze ausgeben will und dann sind es doch rund 50 Prozent mehr geworden, als erlaubt.
Übrigens: Georg Niedermühlbichler von der SPÖ reiht sich auch ein. Bei der SPÖ geht es zwar nicht annähernd um so einen massiven Gesetzesbruch wie bei FPÖ und ÖVP, aber die Dreistigkeit seiner Falschinformationen ist auch ein Kapitel für sich.